Datenschutz

Präambel

 

Das Basarteam Oberschneiding verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§ 1 Allgemeines

 

Das Basarteam verarbeitet personenbezogene Daten in Verkaufslisten (die nach dem Basar wieder gelöscht werden) als auch als Helferinnenlisten (die gespeichert werden), sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten

 

1. Der Basar speichert folgende Daten von Helferinnen: Vorname, Nachname, Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Speicherung der verbleibenden Verkaufsnummer.

 

2. Im Rahmen des Verkaufes verarbeitet der Basar folgenden Daten der Verkäufer: Vorname, Nachname, Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adressen (bei Onlinevergabe).

 

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

 

Gibt es nicht.

 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Basar

 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Basarleitung.

 

Die Basarleitung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Verkaufsdaten und -listen

 

1. Listen von Helferinnen und Verkäufern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen im Basar insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

2. Personenbezogene Daten von Verkäufern und Helferinnen dürfen an andere Basarmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

§ 6 Kommunikation per E-Mail

 

Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail unter einander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

 

Alle Mitarbeiterinnen im Basar, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

§ 8 Datenschutzbeauftragter

 

Da im Basar nicht mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Basar keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

 

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

 

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt der Basarleitung. Änderungen dürfen ausschließlich durch die Basarleitung und den Administrator vorgenommen werden.

 

2. Die Zuständige für die  Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

 

1. Alle Mitarbeiterinnen des Basars dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können mit einem Ausschluss aus dem Basarteam geahndet werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

 

Diese Datenschutzordnung wurde durch das Basarteam am 15.07.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.